21. Mai 2024

Management auf den Punkt gebracht!

Gespaltene Loyalität

Was für ein schwieriges Thema. Stellen Sie sich vor, Sie entdecken, dass\n Ihr Chef illegale Machenschaften deckt oder gar selbst in solche verwickelt ist. Sie wollen Ihre Beobachtung melden, es gibt sogar eine Anlaufstelle. Sie nehmen all Ihren Mut zusammen und handeln – und stehen\n am Ende ohne Job und ohne Zukunft da. Was für ein Albtraum. Aber genau das ist schon etlichen  „Whistleblowern“ passiert.

In der Wirtschaftswoche (Geschäftsmodell Held) werden einige prominente Beispiele vorgestellt, bei denen diejenigen, die den Missstand öffentlich machten, die Kündigung erhielten und kaum eine Chance haben, eine neue Stelle zu finden. Wer stellt jemanden ein, von dem befürchten muss, dass er bei krummen Dingern zur Polizei, zur Staatsanwaltschaft oder zur Presse läuft?

Seltsame Frage, oder? Warum sollte ich so etwas als Arbeitgeber befürchten? Müsste ich einen solchen Mitarbeiter nicht mit Freuden einstellen? Wüsste ich doch, dass er nicht zulässt, dass mein Unternehmen durch kriminelle Elemente geschädigt wird. Aber offenbar denken Unternehmer nicht so. Was den potenziellen Whistleblower in ein praktisch unauflösliches Dilemma stürzt: Soll er sich loyal gegenüber seinem Arbeitgeber oder loyal gegenüber der Gesellschaft verhalten?

Schon wieder eine seltsame Frage. Kann das Interesse eines Unternehmens überhaupt im Widersprch zum Interesse der Gesellschaft stehen? Eine vertraute Diskussion: Wem dienen eigentlich Unternehmen? Wobei diese Frage in dem Moment, wo es um illegale Aktivitäten geht, ohnehin irrelevant sein sollte.

Bleibt also am Ende nur eine recht einfache rechtliche Fragestellung: Wenn ein Mitarbeiter einerseits eine Verpflichtung eingegangen ist, Dinge vertraulich zu behandeln, andererseits aber er die – moralische – Verpflichtung hat, Schaden von anderen abzuwenden: Wie soll er entscheiden?

Die Antwort der Unternehmen: Sich erst einmal an interne Stellen wenden und versuchen, die Sache dort zu klären. Soll angeblich auch ein VW-Mitarbeiter befolgt und intern auf den Abgas-Betrug aufmerksam gemacht haben. Ohne Ergebnis, er hat dann offenbar die Konsequenz gezogen, nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Die Folgen sind bekannt. Auch diese Erfahrung machen die meisten Menschen: Sie bekommen den guten Rat, sich doch lieber nicht mit denen da oben anzulegen, am Ende würden sie doch den Kürzeren ziehen. Wer weiß, wie viele Mitarbeiter schon versucht haben, diesen Weg zu gehen und dann irgendwann resigniert haben. Zahlen darüber kann es ja gar nicht geben.

Wer dann den nächsten Schritt geht, der gilt intern als Nestbeschmutzer. Auch wenn er nicht gekündigt werden darf, weil er einen Missstand gemeldet hat, viele verlieren dann doch ihren Arbeitsplatz, nur eben mit anderen Begründungen (Whistleblower aus Sicht von HR). Gesetzesinitiativen, die etwas daran ändern sollten, sind bisher gescheitert. Nun soll das eine neue EU-Richtlinie ändern, aber da arbeiten die Lobbyisten kräftig gegen. Wobei die geplanten Änderungen gar nicht weit genug gehen. 

Demnach sollen Whistleblower nur geschützt werden, wenn sie sich zuerst an interne Stellen gewandt haben. Mehr noch: Wenn sie in guter Absicht handeln, oder gar „selbstlos“. Das ist mehr als merkwürdig. Das wäre so, als darf ich einen Umweltsünder nicht anzeigen, wenn mir jemand nachweisen könnte, dass ich schon mal Ärger mit diesem Menschen hatte. Und offenbar ist es alles andere als sicher, dass dieses Gesetz kommt. Aus dem Kreis der DAX 30 Unternehmen haben lediglich drei das Vorhaben gut geheißen.

Hilfe kommt jetzt von anderer Seite. In den USA wird daraus sogar ein Geschäftsmodell. Eine Organisation mit dem Namen „Office of the Whistleblowers“ soll als Anlaufstelle dienen, diese sitzt in Washington und Brüssel. Die Idee des Gründers, selbst Whistleblower und damit zu sehr viel Geld gekommen, hilft Betroffenen, die Unternehmen in den USA zu anzuzeigen, dort können Whistleblower mit großen Summen rechnen, wenn der Fall aufgegriffen wird. „Wenn wir uns einschalten, wird es hässlich für die Unternehmen werden, die eine Straftat begehen.“ Neben dem Whistleblower verdienen dann auch die Anwälte.

Aber zurück zu Ihnen: Was tun Sie, wenn Sie Missstände entdecken? Ich mache es mir mal einfach: Ich würde es ansprechen, so schwer mir das auch fallen würde, und zwar bei dem Verursacher selbst. Reagiert dieser nicht oder sogar mit Drohungen, würde ich die nächste Instanz informieren. Fände ich dort keine Unterstützung, wäre dieses Unternehmen kein Ort, an dem ich arbeiten wollte. Und ich würde vermutlich den Tag verfluchen, an dem ich zufällig auf die Sache gestoßen bin…

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