27. Juli 2024

Management auf den Punkt gebracht!

Workation

INSPIRATION: Man lernt nicht aus – ein neuer Begriff. Workation meint die Kombination aus Arbeit (work) und Urlaub (vacation). Dahinter verbirgt sich der Traum nicht nur vieler Selbstständiger, sondern auch immer häufiger von Angestellten, eine Zeitlang in anderen Ländern zu leben und von dort zu arbeiten. Es tut sich da einiges, hat die Wirtschaftswoche herausgefunden (Sie sind dann mal weg) und erklärt, worauf Unternehmen zu achten haben.

Die Beispiele klingen schon etwas exotisch: Da hat jemand in einem Bergstädtchen in Bulgarien einen Coworking Space eröffnet. Soll nett sein, im Winter ist es ein angesagtes Skigebiet. Die Lebenshaltungskosten sind niedrig, der Einkommenssteuersatz auch, und das Internet ist schnell – was will man mehr?

„Ich bin dann mal weg …“

Wer also mal ganz raus möchte aus dem bekannten Umfeld und wem auch im eigenen Homeoffice die Decke auf den Kopf fällt, der packt seine Koffer und zieht nach Südosten. Einige verbringen dort einige Wochen, andere sogar mehrere Monate im Jahr, 100 bis 150 Co-Worker sind es inzwischen pro Monat. Und es sind eben nicht nur die berühmten Digital Natives, die Freiberufler, die ohnehin mit Laptop unter dem Arm von irgendwo arbeiten möchten. Inzwischen trauen sich auch Angestellte, bei ihren Vorgesetzten anzuklopfen und zu fragen, ob es okay ist, wenn sie ihr Homeoffice für eine Zeit nach Italien, auf die Kanaren oder eben nach Bulgarien verlegen können.

Weil immer mehr Arbeitgeber inzwischen wissen, dass die Geschichte mit dem Homeoffice funktioniert, scheinen die Widerstände auch gegen diese Kombination aus Urlaub und Arbeit zu bröckeln. Dann wird eben am Abend oder frühen Morgen reingehauen, anschließend geht es auf die Skipiste oder zum Surfen. Bei SAP schätzt man, dass in fünf Jahren über 80% der Mitarbeiter zu diesen „Fern-Arbeitern“ gehören werden – das ist dann wohl doch keine exotische Angelegenheit mehr.

Und die Formalia

Unternehmen, die so etwas unterstützen, müssen allerdings etwas aufpassen: Mehr als 30 Kalendertage sollten es nicht sein, die eine Mitarbeiterin jenseits der deutschen Grenzen arbeitend verbringt, und sie sollte mindestens 185 Tage in Deutschland sein, sonst droht Ungemach in Sachen Lohnsteuer und Sozialabgaben. Und nicht vergessen, eine A1-Bescheinigung 10 Tage vor Abreise bei der Berufsgenossenschaft zu beantragen, sonst besteht kein Versicherungsschutz bei der BG. 

Was interessant ist: Die arbeitenden Urlauber sehnen sich offenbar nicht nur nach fernen Ländern, sondern auch nach Gemeinschaft. Dafür sorgen Yoga-Angebote, philosophische Lunches, gegenseitiges Erzählen über das eigene Arbeitsgebiet, gemeinsame Wanderungen u.ä. Der Mensch ist halt doch ein soziales Wesen, und irgendwo in der Einsamkeit allein mit seinem Laptop wird es dann doch bald langweilig – egal, wie idyllisch die Umgebung ist.

Davon profitieren wiederum die Arbeitgeber, denn der Mitarbeitende kehrt schließlich mit einer Menge Eindrücke, neuer Kontakte und neuer Erfahrungen zurück, die er weitergeben kann. Vor allem aber: Die Bindung an den Arbeitgeber steigt – zumindest solange nicht jeder solche Möglichkeiten bietet.

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