9. Dezember 2024

Management auf den Punkt gebracht!

Legal Footprint

KRITIK: Man liebt den Verrat, doch man hasst die Verräter, sagt der Volksmund. Etliche Whistleblower wie Edward Snowden haben ihr Engagement für die moralische Verantwortung teuer bezahlen müssen. Solches schreckt potenzielle Nachahmer in Unternehmen ab. Man möchte wohl gerne ehrenhaft handeln und kriminelle Praktiken des eigenen Unternehmens öffentlich machen, doch nicht fristlos gekündigt, verklagt und schikaniert werden. Schließlich hat man Familie und schönere Pläne für die Zukunft.

Die Idee, ein Compliance-System im Unternehmen aufzubauen, ist schon etwas länger in der Diskussion. Das Problem der Anonymisierung von internen Hinweisgebern ist über eine externe Stelle (3. Partei) lösbar. Sie verwaltet treuhändisch Aussagen und Daten des Tippgebers und geht für die Mitarbeitenden direkt mit der Unternehmensspitze in den Kontakt. Dann kann die Geschäftsführung handeln, bevor der Staatsanwalt vor der Tür steht. Allzu viele Unternehmen haben ein solches System allerdings noch nicht implementiert. Jetzt hat jedoch die EU Fakten geschaffen: Am 17. Dezember 2021 wurde die Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Whistleblowern rechtsverbindlich und muss von den nationalen Regierungen umgesetzt werden.


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EU-Richtlinie

Ganz konkret bedeutet das, dass Organisationen mit mehr als 49 Mitarbeitenden zum Stichtag ein Meldesystem für Whistleblower installiert haben müssen. Eine externe Ombudsstelle, die Hinweise gegen EU-Rechtsverstöße entgegennimmt, sowie die Installation einer Hotline, über die die Informationen anonym eingereicht werden können, ist dann das Minimalprogramm, das auf Unternehmen zukommt. Und auch wenn die deutsche Bundesregierung noch eine Schonfrist einräumen mag: Das Ding wird, wenn nicht gleich, dann eben etwas später kommen! Und viele Unternehmen werden dumm gucken – und hoffentlich auch ins Nachdenken kommen. Denn die Arbeitgeber dürfen einem Whistleblower wegen dessen Offenlegungen nach der neuen Gesetzeslage auch nicht kündigen oder benachteiligen.

Der „Legal Footprint“, quasi die weiße Weste des Unternehmens, ist im Wirtschaftsleben so etwas wie der Impfausweis in der Covid-Pandemie: Ohne wird das Geschäft schwierig. Das betrifft nicht nur das B2B-Geschäft, sondern auch das mit dem Endkunden. „Fast 50.000 Fälle von Wirtschaftskriminalität mit einer Schadenssumme von rund drei Milliarden Euro wurden der Datenbank Statista zufolge allein im Jahr 2020 gezählt,“ berichten die Autoren (Update für die Compliance).

Compliance und Integrity

Doch die Regelbefolgung (to comply) allein reicht nicht. Das wäre nur Juristenwunschdenken: Je engmaschiger das Netz, desto mehr Löcher hat es. Mitarbeitende werden immer Mittel und Wege finden, wenn sie es darauf anlegen. Besser wäre es folglich, man hätte die richtigen Mitarbeitenden an Bord, die Integren. Dann müsste man in der Personalauswahl ansetzen. Zudem müsste man die Arbeitsgestaltung verbessern (z.B. mit Rotation und Vier-Augen-Prinzip), so dass sich weniger Gelegenheiten ergeben. Aber auch dysfunktionale Entgeltsysteme, die den Bonus stumpf an den Umsatz koppeln, müssten renoviert werden. Zudem bräuchte es eine förderliche Organisationskultur. Die müsste eine Diskussions- und fehlerfreundliche Lernkultur sein. Im Gegensatz zu Compliance nennt man solches Integrity.

Doch leider sprechen die Autoren im Zusammenhang mit Integrity nur oberflächlich von Haltung und präsentieren stattdessen ein fünfstufiges Reifegradmodell:

  1. Pflichterfüllung. Fokus: Vermeidung von Aufwand.
  2. Systematisierung. Fokus: Sicherheit, Dokumentation und Auswertbarkeit.
  3. Prozessintegration. Fokus: Risikominimierung durch systematische Prozesse mit klaren Verantwortlichkeiten.
  4. Integrity. Fokus: Kommunikation und Kultur im Unternehmen.
  5. Nachhaltigkeit. Fokus: Gesellschaftliche Verantwortung.

Die übliche Nebelkerzentaktik: Denn von Stufe 3 auf 4 muss dann offenbar ein Wunder geschehen. Integrity ist über Nacht vollautomatisch zur Realität geworden: Friede, Freude, Eierkuchen! Das ist entweder grob fahrlässig naiv gedacht oder die Autoren wollen das Publikum einlullen. Denn Kulturwandel ist ein langer Weg und harte Arbeit, die hier nur am Rande erwähnt wird. Zudem irritiert, dass Compliance und Integrity hier gegeneinander ausgespielt werden und dass die Norm ISO 19600, die es seit 2014 gibt, gar keine Erwähnung findet.

Auf Stufe 5 ist man schließlich im Nachhaltigkeitsmanagement gelandet. Was nicht überrascht. Denn Compliance-Management wird schon lange als Teil der Corporate Social Responsibility (CSR) verstanden. Doch auch hier scheint das vollerblühte CSR-Management über Nacht aufgeblüht zu sein.

Ich mag Reifegradmodelle nicht. Sie erklären nicht, sondern sind lediglich normative Wunschbilder. Und sie verschleiern die harte Arbeit, die hier nur am Rande erwähnt wird. Insofern ist die Intention dieses Beitrags nur allzu offensichtlich: Es werden hoffnungsvoll kostenlose Naschwaren ans Publikum verteilt.

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