18. Oktober 2024

Management auf den Punkt gebracht!

Vier Fragen zur Auftragsklärung

PRAXIS: Sie sind Trainer, Coach oder Personalentwickler und stehen vor einem Auftrag. Ehe Sie ihn annehmen, sollten Sie sich vergewissern, ob die nachgefragte Maßnahme tatsächlich geeignet ist, das zugrundeliegende Problem zu lösen. Dazu helfen Ihnen vier Fragen bei der Klärung.

  1. Wie heißt die Frage, auf die die Maßnahme eine Antwort sein soll?
  2. Wer stellt die Frage? Das müssen nicht immer die sein, denen Sie gegenüber sitzen – oft sind es ganz andere. Da hilft es herauszufinden, wer überhaupt etwas davon hat, dass die Frage beantwortet wird.
  3. Wie heißt die versteckte Grundbotschaft der Maßnahme? Da kann die Durchführung eines Assessment-Centers mit der Begründung, den Nachwuchs zu identifizieren, durchaus auch die Botschaft enthalten: Wir trauen euch Führungskräften nicht zu, die wirklichen Talente zu entdecken.
  4. Was sind die Nebenwirkungen der Maßnahme? Dies herauszufinden und dem Auftraggeber zu verdeutlichen, ist ein ganz entscheidender Bestandteil der Auftragsklärung. Wenn der Auftraggeber die Nebenwirkungen kennt, kann er eine ausgewogene und bewusste Entscheidung für oder wider die Maßnahme treffen.

(nach Reinhard K. Sprenger in: Judith-Maria Gillies: „Trainer sollen individuelle Suchprozesse anregen“, wirtschaft & weiterbildung 3/2004, S. 38)


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